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   VG Stuttgart, 18.09.2019 - 12 K 455/19   

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https://dejure.org/2019,49564
VG Stuttgart, 18.09.2019 - 12 K 455/19 (https://dejure.org/2019,49564)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18.09.2019 - 12 K 455/19 (https://dejure.org/2019,49564)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18. September 2019 - 12 K 455/19 (https://dejure.org/2019,49564)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Gebühr für die Prüfung der Anstellungsfähigkeit einer Lehrkraft an Privatschulen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der Eignung von Lehrkräften; Auswechslung der Eingriffsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2014 - 9 S 1273/13

    Befugnisnorm für die Untersagung der Abgabe von Rohmilch - zum Begriff der Abgabe

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.09.2019 - 12 K 455/19
    Dies gilt auch im Falle von Ermessensentscheidungen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.06.2014 - 9 S 1273/13 - juris m. w. N.).

    Dies konnte sich vorliegend aber nicht auswirken, da die Ermessensdirektive (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.06.2014, a. a. O.) identisch war.

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 7.12

    Geflügel; Puten; Schlachtgeflügel; Schlachttier- und Fleischuntersuchung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.09.2019 - 12 K 455/19
    Unter diesen Umständen ist auch die jeweils in den angefochtenen Bescheiden enthaltene Begründung - auch unter Berücksichtigung der Maßstäbe, die sich aus dem Urteil des BVerwG vom 27.06.2013 (3 C 7/12 - juris) ergeben - nicht zu beanstanden (vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ. Urteil vom 17.12.1981 - 2 S 2463/80 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1994 - 5 S 2637/93

    Keine Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts allein wegen irrtümlicher Wahl der

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.09.2019 - 12 K 455/19
    Dies ist - entsprechend der Zulässigkeit des Auswechselns durch die Behörde - nur dann ausgeschlossen, wenn die damit zusammenhängende anderweitige rechtliche Begründung oder das Zugrundelegen anderer Tatsachen zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheids führen würde (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 16.06.2010 - 4 B 57/10 - VGH Bad.-Württ. Urteil vom 26.05.1994 - 5 S 2637/93 -jew. juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2008 - 2 L 192/07

    Denkmalschutzrechtliche Beseitigungsanordnung

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.09.2019 - 12 K 455/19
    Hierzu gehört auch die Prüfung, ob ein angegriffener Verwaltungsakt kraft einer anderen als der angegebenen Rechtsgrundlage rechtmäßig ist; dies gilt auch bei Ermessensentscheidungen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.02.2008 - 2 L 192/07 - juris).
  • OVG Sachsen, 16.06.2010 - 4 B 57/10

    Tanklager, Duldungsverfügung, Insolvenz

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.09.2019 - 12 K 455/19
    Dies ist - entsprechend der Zulässigkeit des Auswechselns durch die Behörde - nur dann ausgeschlossen, wenn die damit zusammenhängende anderweitige rechtliche Begründung oder das Zugrundelegen anderer Tatsachen zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheids führen würde (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 16.06.2010 - 4 B 57/10 - VGH Bad.-Württ. Urteil vom 26.05.1994 - 5 S 2637/93 -jew. juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1981 - 2 S 2463/80

    Gebühren für die Beringung von Greifvögeln - Anforderungen an den

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.09.2019 - 12 K 455/19
    Unter diesen Umständen ist auch die jeweils in den angefochtenen Bescheiden enthaltene Begründung - auch unter Berücksichtigung der Maßstäbe, die sich aus dem Urteil des BVerwG vom 27.06.2013 (3 C 7/12 - juris) ergeben - nicht zu beanstanden (vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ. Urteil vom 17.12.1981 - 2 S 2463/80 -).
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